Seit Mittwoch beobachte ich das Treiben der poltischen Kaste mit Grauen und denke ständig an die Weimarer Republik. CDU und FDP Mitarbeiter werden bedroht, Gebäude beschädigt, und die hysterische Linke reagiert auf Ihren anstehender Machtverlust panisch: Schickt ihre staatsfinanziertes Vorfeld zu “spontanen” Demos, um “Haltung” zu zeigen. Einzig fehlen noch die Fackeln, körperliche Gewalt und Parteischlägertrupps, dann hätten wir wieder in die Verhältnisse wie vor 100 Jahren. Ein düsterer Ausblick auf das, was nach der Wahl kommt.
Gestern hat die Union das Zustrombegrenzungsgesetz zur Abstimmung vorlegt und ist knapp gescheitert. Die Ablehnung lag hauptsächlich an mangelnder Zustimmung in der FDP, weniger an der CDU, wo nur Helge Braun, Martin Plum und Elisabeth Winkelmeier anders als am Mittwoch beim ersten Entschlussantrag zur Migrationsbegrenzung gestimmt haben. Merkels Einfluss war also minimal.
Bei der FDP haben 14 Abgeordnete seit Mittwoch ihr Abstimmungsverhalten geändert, indem 3 sich nun enthalten haben, 11 haben nicht abgestimmt. Marco Buschmann hat sich auf X krank gemeldet.
Begrenzung der Migration als Ziel
Der Gesetzentwurf schlägt Änderungen am Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vor, um die Migrationssteuerung restriktiver zu gestalten und die Durchsetzung der Ausreisepflicht zu verbessern.
SPD, Linke und Grüne haben sich Wiederherstellung der "Begrenzung" als Ziel widersetzt. Vor dem 18. November 2023 war die "Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern" ein erklärtes Ziel des AufenthG. Die Ampel-Koalition strich die Begrenzung aus dem Gesetz.
"Bei potenziellen Asylmigranten im Ausland verfestigt sich der Eindruck, dass Deutschland die Hürden für unerlaubte Einwanderung weiter absenkt." Warum auch nicht? Baerbock lies das Auswärtige Amt in arabischer Sprache für den deutschen Pass werben. Laut einer Umfrage von Civey im August 2024 glauben 69% der Befragten daher nicht, dass die Ampel überhaupt irreguläre Migration begrenzen will.
Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten
Der Gesetzentwurf sieht die Beendigung des Familiennachzugs zu Personen mit subsidiärem Schutz vor, da dieser Status temporär angelegt ist. Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wurde bereits in der Vergangenheit zur Bewältigung von Migrationskrisen angewendet (2016-2018). Das aktuell geltende Kontingent von 1.000 Personen pro Monat zum Familiennachzug wird mit dem Gesetzentwurf abgeschafft. Hätte also minimalen Impact (12.000 Personen weniger).
"Angesichts der Aufnahme von mehr als 1,8 Millionen Asylbewerbern und Ukraine-Flüchtlingen seit Anfang 2022 sind die Integrationskapazitäten in Deutschland auf absehbare Zeit in einem Maße erschöpft, dass der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf weiteres zu beenden ist." (Quelle: Gesetzentwurf)
Durchsetzung der Ausreisepflicht
Der Gesetzentwurf kritisiert die unzureichende Durchsetzung der Ausreisepflicht. Stand 30. Juni 2024 gab es 226.882 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland, aber nur 9.465 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024.
Die Bundespolizei sollte die Befugnis erhalten, in ihrem Zuständigkeitsbereich (Bahnhöfe) aufenthaltsbeendende Maßnahmen eigenständig durchzuführen, einschließlich der Beantragung von Haft zur Sicherung der Abschiebung. "Um die nach wie vor viel zu geringe Zahl an Abschiebungen zu steigern, erhält die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen, welche sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (Bahnhöfe) antrifft." (Quelle: Gesetzentwurf)
Kleine Schritte in die richtige Richtung. Ich hätte dem Gesetz zugestimmt.
Guter Kommentar von Don Alphonso in der Welt https://www.welt.de/kultur/stuetzen-der-gesellschaft/plus255311098/Gruen-Schwarz-und-Strassenterror-Szenen-einer-Berliner-Katastrophenehe.html