Mit großem Getöse hat Friedrich Merz über das Wochenende Fünf Punkte für sichere Grenzen und das Ende der illegalen Migration vorgelegt. Ein Thema, das in der Grenzöffnung durch Angela Merkel (CDU) in 2015 seinen Anfang genommen hat und ein Thema, das nun auf den letzten Metern des Wahlkampfs der AfD entrissen werden soll, weil die begründete Skepsis im Volk über die ungesteuerte Migration mit jeder schlimmen Tat täglich steigt.
Freilich hat dieser Antrag “Der Bundestag stellt fest:” keine bindende Wirkung wie etwa ein Gesetz, sondern fordert die bekanntlich marode Rest-Ampel zur Handlung auf. Deren pauschale Ablehnung wurde ebenfalls auf allen Kanälen kommuniziert. Auf staatliches Handeln werden wir also weiter warten müssen.
Gleichwohl wurde auf jegliche Selbstkritik verzichtet, die Attentäter von Solingen (NRW - CDU regiert), Magdeburg (Sachsen-Anhalt - CDU regiert) und Aschaffenburg (Bayern - CSU regiert) waren längst bekannt auffällig, straffällig und z.T. ausreisepflichtig. Staatliche Versuche die Täter dingfest zumachen wurden nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit betrieben. Der Staat hat also beim Schutz seiner Einwohner versagt.
Anstatt nun dringend die staatliche Handlungsfähigkeit wiederherzustellen und die Vorkommnisse auch mit der Konsequenz zu verbinden inkompetente Personen zu entlassen, (sofern sie nicht selbst den Anstand haben, dies selbst zu tun … Nancy?) wird nun mit einem 27 Punkte Plan ein zweiter Antrag eingebracht, der erhebliche Gefahren für die individuellen Freiheitsrechte aller Bürger mit sich bringt, anstatt spezifisch auf die Gefährdungssituation einzugehen.
Meine Hauptkritikpunkte am 27 Punkte Plan mit Bezug den nummerierten Punkten des Antrags zeigen die Gefahren für unsere Bürgerrechte auf.
1. Einschränkung des Datenschutzes (Punkt 1)
Der Antrag sieht in Punkt 1 die Einführung einer Mindestspeicherfrist für IP-Adressen samt Port-Nummern vor, um schwere Straftaten zu bekämpfen. Diese pauschale Vorratsdatenspeicherung stellt einen massiven Eingriff in das im Grundgesetz verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis dar. Die Speicherung von Daten aller Bürger, unabhängig von einem konkreten Verdacht, widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem ist die Wirksamkeit solcher Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung umstritten, da sie auch unbescholtene Personen betrifft und keine gezielte Ermittlungsarbeit ermöglicht. Die Attentäter waren Polizeibekannt und die Vollzugsbehörden untätig, Vorratsdaten sind weder nötig, noch hätten sie etwas gebracht.
2. Ausweitung technischer Überwachungsbefugnisse (Punkt 3)
Punkt 3 sieht die Ausweitung der Befugnisse zur elektronischen Gesichtserkennung und die Nutzung moderner Software zur Analyse großer Datenmengen vor. Dies birgt die Gefahr einer massiven Überwachung öffentlicher Räume, insbesondere an Orten wie Bahnhöfen und Flughäfen. Die Echtzeitüberwachung und die Analyse sozialer Netzwerke könnten zu einer weiteren Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit führen, da sie legitime politische Betätigung und Proteste unter Generalverdacht stellen könnten. Besser wäre eine zuverlässige biometrische Erfassung, z.B. durch Retina-Scan, so dass Missbrauch von Sozialleistungen durch Mehrfachidentitäten verhindert, Wiedereinreise nach Abschiebung erkannt, und schnelle Identifikation von Personen möglich ist, und bei konkreten Straftaten schnell gehandelt werden kann.
3. Einschränkung der Rechtsstaatlichkeit (Punkt 5 und 6)
In Punkt 5 wird gefordert, die Befugnisse der Nachrichtendienste auszuweiten und „unverhältnismäßige rechtliche Auflagen“ zurückzuführen. Auch dies könnte zu einer Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien führen, insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Die geplante Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten und der Pflicht zur Ausgabe von Kontrollquittungen in Punkt 6 erschwert zudem die Transparenz und Kontrolle polizeilichen Handelns. Dies untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Polizei und schwächt die Rechenschaftspflicht staatlicher Organe.
Fazit
Insgesamt wirken die 27 Punkte auf mich wie ein unbesonnener Schnellschuss. Dies zeigt auf, dass eine wirksame Wiederherstellung der Sicherheit im Land einer durchdachten und konsequenten Regelung bedarf, die bürgerliche Freiheiten nicht leichtfertig opfert. Ich bin gespannt, wie die verlorene FDP hier abstimmen wird.
PS: Insbesondere wären z.B. in Berlin die “dutzenden Mörder auf freiem Fuß” zu verhaften. Das wäre ein sehr hilfreicher Anfang für die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit. Ein wichtiger nächster Schritt wäre die Untersuchung der eigenen Handlungsdefizite.
PPS: Da wir sichtlich durch die illegale Migration überfordert sind, spricht aber alles für eine Notlage mit Abweisung an den Grenzen. Nach meiner Auffassung ist das unter Art. 72 des EU-Arbeitsvertrags auch möglich.
PPPS: Ansonsten schliesse ich mich Prof Dr. Daniel Tyhm an: “Kurzfristige Maßnahmen wie Leistungskürzungen, Grenzkontrollen und Zurückweisungen ersetzen keine langfristige Reform des Asylrechts. Die Grundidee der Flüchtlingskonvention muss unter den Bedingungen der Globalisierung neu vermessen werden.”
Update 29.1.25: Die Welt berichtet https://www.welt.de/politik/deutschland/article255217004/Migrationspolitik-Mehrheit-fuer-Antraege-der-Union-wackelt-Habeck-wendet-sich-in-Video-an-Merz-Live-Ticker.html
BSW: 27 Punkte „für uns auf keinen Fall zustimmungsfähig“.
FDP: 27 Punkte lehnen die Liberalen ab.
SPD+Grüne+Linke: Lehnen beide Anträge und das Gesetz ab.